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Fragen und Antworten

Wenn die E-Mobile in die Kategorie "Motorisierte Krankenfahrstühle" fallen können, sind sie von der Fahrerlaubnispflicht für Kfz im öffentlichen Verkehrsraum ausgenommen, sie können in dem Fall also ohne Führerschein gefahren werden. 


Elektromobile bieten mehr Unabhängigkeit und Mobilität als Gehhilfen oder Rollstühle. Sie sind umweltfreundlicher als benzinbetriebene Fahrzeuge und bieten eine komfortable und praktische Alternative zum Gehen oder Radfahren. 


Ja, Elektromobile können im Freien geparkt werden, sollten jedoch vor Regen und Feuchtigkeit geschützt werden, um Schäden an der Elektronik zu vermeiden. 


Die Ladezeit variiert je nach Batteriegröße und aktuellem Ladestand. In der Regel dauert es zwischen 4 und 8 Stunden, um die Batterie vollständig aufzuladen. 


Die Reichweite eines Elektromobils hängt von der Batteriegröße und anderen Faktoren wie Gewicht und Fahrstil ab. Die meisten Elektromobile können zwischen 20 und 60 Kilometer mit einer Ladung fahren. 


Die meisten Elektromobile für Senioren haben eine maximale Geschwindigkeit von etwa 6 bis 25 km/h, je nach Modell und Hersteller.


Ja, Elektromobile können auf Reisen mitgenommen werden. Einige E-Mobile können zusammengeklappt werden, um den Transport zu erleichtern. Zudem gibt es auch Reisemobile die mit einem Akku ausgestattet sind die auch im Flugzeug problemlos Transportiert werden können.


Laut  § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie mit einem Elektromobil überall dort fahren, wo auch der Fußgängerverkehr zulässig ist. Allerdings muss die Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden.

Elektromobile, die mindestens 10 km/h fahren, dürfen auch Land- und Rad-Wege befahren.


Am Markt sind drei- und vierrädrige, sowie ein- und zweisitzige Elektromobile zu haben. Die Dreiräder, auch E-Trikes genannt, haben aufgrund ihrer Bauart einen engen Wendekreis und sind somit wendiger– allerdings auch kippempfindlicher und weniger für unwegsames Gelände geeignet als die vierrädrigen E-Mobile.


Der Betreiber des Geschäfts hat das Hausrecht und kann somit selbst entscheiden, ob die Nutzung von Seniorenmobilen gestattet ist. In der Regel spricht jedoch nichts dagegen, sofern es keine baulichen Gegebenheiten gibt, die dagegen sprechen. Es ist jedoch wichtig zu  beachten, dass die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. 


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